AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Heilpraktikerin für Psychotherapie 

§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widerspreche ich hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie Verena Siefarth ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Klient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie, annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise körperorientierte Kurse oder Beratung.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten anwendet.

2. Vor Beginn der Behandlung informiert und berät die Heilpraktikerin für Psychotherapie den Klienten über Ihre Therapiemethoden. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden die dem mutmaßlichen Klienten Willen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.

3. Es werden von der Heilpraktikerin für Psychotherapie auch schulmedizinisch nicht anerkannte und auch teilweise nicht wissenschaftlich erklärbare Methoden angewandt. Ein Erfolg der Behandlung kann nicht garantiert werden und wird nicht versprochen. Sollte der Klient diese Methoden ablehnen und nur anerkannte Methoden zur Beratung, Diagnose und Therapie verlangen, muss er dies der Heilpraktikerin für Psychotherapie vorab mitteilen

§ 3 Mitwirkung des Klienten

1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungshilfe ablehnt, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

§ 4 Honorar der Heilpraktikerin für Psychotherapie

1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für Ihre Dienste einen Honoraranspruch. Das Honorar wird individuell zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie und dem Klienten vereinbart, wenn dies nicht geschehen ist, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht.

2. Die vereinbarten Honorare sind nach jeder Behandlung bar oder per EC-Karte zu entrichten. Der Klient erhält dafür eine Quittung. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Klient auf Wunsch eine Rechnung. Diese Rechnung enthält den Namen und Anschrift des Klienten sowie der Heilpraktikerin für Psychotherapie, den Behandlungszeitraum und die bereits gezahlten Honorare. Eine Rechnung, die Angaben bzgl. der Diagnose(n) enthält, z.B. aus Erstattungsgründen, bedarf vorab eines schriftlichen Auftrags des Klienten.

3. Vereinbarte Termine, egal ob telefonisch oder per Mail, gelten als verbindlich gebucht, da sie von mir im Vorfeld aufgrund der erhaltenen Kundendaten zur Vorbereitung einer Einzelsitzung entsprechend individualisiert werden. Bei einer Absage ab 24 Stunden vorher ist daher immer mindestens der derzeit gültige einfache Stundensatz fällig ( 1 Sitzung 80€ / Std.), da ich in diesem Fall den Termin nicht anderweitig vergeben kann.

4. Mahngebühren: Erfolgt die Bezahlung auf Rechnung, so ist diese innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Im Falle der 1. Mahnung werden 5,00€, im Falle der 2. Mahnung 10,00€ für den dadurch entstandenen Mehraufwand zusätzlich erhoben.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte ( z.B. Krankenkasse) hat oder zu haben glaubt, bleibt der §4 unberührt. Es wird keine Direktabrechnung mit Dritten durch die Heilpraktikerin für Psychotherapie durchgeführt. 

Auch erfolgt, bei einer Erwartung einer Erstattung, keine Stundung des Honorars.

2. Sind Angaben zum Zwecke für Erstattungsangelegenheiten an Dritte zu erstellen, erhält diese ausschließlich der Klient. Es werden keine Auskünfte an Dritte erteilt. Diese Leistung ist Honorarpflichtig.

3. Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag und dem vereinbartem Honorar und beschränkt sich nicht auf die erstattungsfähigen Leistungen.

§ 6 Datenspeicherung und Vertraulichkeit

1. Gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mache ich darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Geschäftsabwicklung die notwendigen Klienten Daten und Leistungen mittels einer EDV-Anlage gemäß §33 (BDSG) oder mittels einer Handakte angelegt, verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 3. bleibt unberührt.

2. Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, wird diese von der Heilpraktikerin für Psychotherapie kostenpflichtig aus der Handakte erstellt. Originaldokumente werden der Behandlungsakte in Kopie beigefügt.

3. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten werden Auskünfte über Diagnose, Beratungen, Therapie und persönliche Verhältnisse des Klienten erteilt. Auf eine schriftliche Zustimmung kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.

4. Auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder wegen einer Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ist der §6 Absatz 3 nicht anzuwenden. In diesem Falle ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie verpflichtet die Daten an Dritte weiterzugeben. Absatz 3. ist nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihr oder Ihrer Berufsausübung stattfindet und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. Ebenfalls gilt Absatz 3 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen. Für Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.

§7 Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Praxis für Heilpraktikerin für Psychotherapie Verena Siefarth, Hennef. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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